Mehrwert

Höhere Effizienz bedeutet bessere Ergebnisse

 

Mehrwerte & Vorteile

Unabhängig von der Art der gewünschten Unterstützung schafft das “Back-Office” zeitliche Entlastung und schafft damit Freiräume, damit Sie sich mit den inhaltlichen Aufgabenstellungen Ihres höchstpersönlichen Aufsichtsmandats befassen können.


Zusammengefasst liegt der Mehrwert unserer Leistungen in der:

  • Steigerung der Effizienz im Aufsichtsgremium

  • Verbesserung der Entscheidungsfindung durch das Aufsichtsgremium

  • Verbesserung des Zusammenspiels innerhalb des Gremiums


 
 

Effizienz & Unternehmenserfolg

Das “Back-Office für Aufsichtsräte & Beiräte” verbessert die Arbeit des Aufsichtsgremium und leistet damit mittelbar einen Beitrag zum Unternehmenserfolg; dies liegt im Unternehmensinteresse und sollte durch das Unternehmen auch gefördert werden.

 
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Ansatzpunkte („Scoping“)

Unabhängig vom konkreten Einsatzbereich des “Back Office für Aufsichtsräte & Beiräte” liegen die Vorteile unmittelbar auf der Hand – zuverlässige und profunde Expertise und Unterstützung ohne die Notwendigkeit eigene (bzw. weitere) Kapazitäten dauerhaft vorzuhalten. Qualifizierte Unterstützung unter Anwendung des bekannten “Shared-Service-Gedankens” unter Wahrung höchster Vertraulichkeit.

 

Situative Unterstützung bei dezidierten Fragestellungen

Bei Vorliegen einer besonderen Entscheidungssituationen kann es für einzelne Themen- und Fragestellungen unter Umständen sinnvoll sein, eine oder eine weitere Experten-Meinung einzuholen.

 

Unterstützung eines Mitglieds des Aufsichtsgremiums

Das höchstpersönliche Aufsichts-Mandat basiert neben Expertise des AR-Mitglieds auch auf (langjährigem) Vertrauen & Erfahrung. Insoweit ist es nur konsequent, wenn die gezielte Unterstützung des AR-Mitglieds genauso auf einer dauerhaften Beziehung zu seinem “Back-Office” basiert.

 

Das Back-Office als “Sparrings-Partner” im Rahmen seines höchstpersönlichen Mandats

 

Unterstützung des AR- bzw. Beirats-Büros

Während das dauerhaft eingerichtete AR- bzw. Beirats-Büro sich in bewährter Weise um die regulären Abläufe kümmert, unterstützt das “Back- Office” situativ und leistet einen Beitrag in besonderen Unternehmenssituationen.

 

 

Mandatierung & Vergütung

Unsere Mandatierung richtet sich nach dem Anlass, der Aufgabenstellung sowie der rechtlichen Konstitution des Unternehmens. Im Grundsatz kann die Beauftragung durch das Unternehmen, das Aufsichtsgremium oder einzelne Mitglieder des Aufsichtsgremiums erfolgen.

 

Mandatierung

…regelt das formale Auftragsverhältnis und damit, wer welche Leistungen des Back-Offices beauftragt. Gleichzeitig ist die Vertragspartei “Leistungsempfänger”.

Grundsätzlich kommen hierfür in Betracht:

  • Unternehmen, vertreten durch den Vorstand/Geschäftsführung;

  • Aufsichtsgremium (z.B. im Rahmen der sog. “Hilfsgeschäfte”);

  • Mitglied(er) des Aufsichtsgremiums;

 
 
 

…in diesem Zusammenhang ist das potentielle Spannungsfeld zwischen Mandatierung und Vergütung sowie die daraus möglichen unmittelbaren und mittelbaren Implikationen auf unsere Tätigkeit zu beachten

 
 
 

Vergütung

…richtet sich grundsätzlich nach der Mandatierung (Prinzip: “Leistung und Gegenleistung”).

Sofern der Anlass in der Unterstützung des gesamten Aufsichtsgremiums liegt, kann es aus Gründen der Unabhängigkeit sinnvoll sein, eine gemeinsame Beauftragung durch das Unternehmen und das Aufsichtsgremium gemeinschaftlich vorzunehmen und getrennte Pflichten (Zahlung der Vergütung) und Rechte (Bestimmung des Auftragsgegenstands) vorzusehen.

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